Ordner ohne Überblick
Bestandsverzeichnisse, Wartungsprotokolle und Rechnungen wachsen über Jahre in Leitzordnern. Ein einzelnes Gerät lässt sich dann nicht schnell vollständig nachvollziehen.
Verlässlich dokumentiert
Geräteakte führt Praxisgeräte, Einweisungen und Prüffristen in einem digitalen Gerätebuch zusammen. MFA, ZFA und Praxisleitung sehen, was dokumentiert ist und was als Nächstes ansteht.
Wenn Unterlagen verstreut liegen
Autoklav, Defibrillator, Waage oder Absauganlage stehen im Praxisalltag bereit, ihre Nachweise liegen oft an verschiedenen Stellen. Kritisch wird es, wenn eine Prüfung, Wartung oder Einweisung erst bei der Nachfrage auffällt.
Bestandsverzeichnisse, Wartungsprotokolle und Rechnungen wachsen über Jahre in Leitzordnern. Ein einzelnes Gerät lässt sich dann nicht schnell vollständig nachvollziehen.
Listen können Termine festhalten, aber nicht automatisch alle zugehörigen Unterlagen bündeln. Bei Personalwechseln bleibt häufig unklar, wer eine Einweisung erhalten hat.
Sicherheitstechnische und messtechnische Kontrollen haben feste Anforderungen. Zwischen Patientenbetrieb, Abrechnung und Hygieneaufgaben geraten Fälligkeiten leicht aus dem Blick.
Bei einer Begehung oder beim Besuch des Wartungsdienstes werden Unterlagen konkret angefragt. Das Zusammensuchen kostet Ruhe und schafft vermeidbare Unsicherheit.
Ein digitales Gerätebuch
Geräteakte bildet die Ablage so ab, wie Praxen ihre Geräte tatsächlich betreiben. Zu jedem Gerät gehören Stammdaten, Fristen, Dokumente und die Einweisungen des zuständigen Personals.
Sie legen Autoklaven, EKG-Geräte, Defibrillatoren, Waagen und weitere Geräte mit ihren relevanten Angaben an. Bestehende Unterlagen werden dem passenden Gerät zugeordnet.
Sie hinterlegen Prüfungen, Wartungen und eigene Wiedervorlagen. Die gemeinsame Übersicht zeigt, welche Termine Aufmerksamkeit brauchen.
Für ein Gerät öffnen Sie dessen Dokumentation an einem Ort. So lassen sich Einweisungen, Prüfprotokolle und die Gerätehistorie gezielt nachvollziehen.
Für den Praxisalltag
Die Funktionen richten sich an kleine Praxisteams, die ihre Pflichten zuverlässig organisieren wollen, ohne eine weitere unübersichtliche Liste zu pflegen.
Erfassen Sie Bezeichnung, Hersteller, Seriennummer, Standort und Verantwortlichkeit je Gerät.
Führen Sie die Angaben für Medizinprodukte in einer strukturierten Übersicht zusammen.
Halten Sie gerätebezogene Einträge und zugehörige Nachweise nachvollziehbar bereit.
Planen Sie sicherheitstechnische und messtechnische Kontrollen sowie Wartungstermine.
Hinweise machen auf anstehende Aufgaben aufmerksam, bevor Unterlagen gesucht werden müssen.
Ordnen Sie Einweisungsnachweise den jeweiligen Mitarbeitenden und Geräten zu.
Legen Sie Protokolle, Bescheinigungen und Bedienungsunterlagen direkt am Gerät ab.
Trennen Sie Geräte und Zuständigkeiten nach Praxisstandort oder Behandlungsbereich.
Was sich dadurch ändert
Geräteakte ersetzt nicht die fachliche Prüfung durch autorisierte Stellen. Sie sorgt dafür, dass die Praxis die dazugehörigen Informationen und Nachweise geordnet bereithält.
Die Praxisleitung kann den Stand eines Geräts ohne Suche in mehreren Ordnern prüfen. Auch bei Rückfragen bleibt der Zusammenhang nachvollziehbar.
MFA, ZFA und Leitung sehen, wer ein Gerät betreut und welche Unterlagen fehlen. Das erleichtert Übergaben bei Urlaub oder Personalwechsel.
Prüfungen und Wartungen werden nicht nur als einzelne Termine notiert. Sie bleiben am jeweiligen Gerät und in der gemeinsamen Aufgabenübersicht sichtbar.
Unterlagen lassen sich gerätebezogen aufrufen, statt erst aus Ablagen zusammengetragen zu werden. Das schafft eine klare Grundlage für Gespräche mit Behörden und Dienstleistern.
Pflichten nachvollziehbar einordnen
Geräteakte unterstützt die geordnete Dokumentation. Welche Pflichten im Einzelfall gelten, hängt vom Medizinprodukt, seiner Zweckbestimmung und dem Betrieb in Ihrer Praxis ab.
Betreiber müssen für die in § 13 Absatz 1 MPBetreibV genannten aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukte ein Bestandsverzeichnis führen. Die Verordnung bestimmt auch, welche Angaben darin enthalten sein müssen.
Grundlage: § 13 Abs. 1 und 2 Medizinprodukte-Betreiberverordnung, MPBetreibVFür die in Anlage 1 zur MPBetreibV aufgeführten Medizinprodukte ist ein Medizinproduktebuch zu führen. Es muss für die zuständige Behörde während der üblichen Betriebszeiten zugänglich sein.
Grundlage: § 14 Abs. 1 und 4 Medizinprodukte-Betreiberverordnung, MPBetreibV, Anlage 1
Julien Jimenez ist Herausgeber und Autor der Fachbeiträge von Geräteakte. Mehr zum Autor
Klare Monatspreise
Sie wählen nach Anzahl der Geräte und Organisationsform. Die Pakete sind für Praxen gedacht, deren Geräteverwaltung im Team mitläuft.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die konkrete Einführung und der Leistungsumfang werden vor dem Start gemeinsam abgestimmt.
Für Einzelpraxen und kleine Teams mit bis zu 30 Geräten.
19 Europro Monat
Geeignet für einen Praxisstandort.
Für Praxen mit mehr als 30 Geräten oder mehreren Standorten.
39 Europro Monat
Für wachsende Praxisorganisationen.
Für kleine MVZ mit mehreren Bereichen und abgestimmten Zuständigkeiten.
79 Europro Monat
Für kleine MVZ und Verbünde.
Häufige Fragen
Die Antworten beziehen sich auf Geräteakte in der Pilotphase.
Geräteakte ist eine Software zur strukturierten Führung der benötigten Informationen und Nachweise. Ob für ein bestimmtes Gerät ein Medizinproduktebuch erforderlich ist und welche Einträge nötig sind, richtet sich weiterhin nach der MPBetreibV und dem konkreten Medizinprodukt.
Ja, die Übernahme vorhandener Gerätedaten wird bei der Einführung besprochen. Bringen Sie Ihre bisherige Liste oder den Ordneraufbau zur Vorführung mit, damit die Struktur zur Praxis passt.
Sie können Termine für sicherheitstechnische Kontrollen, messtechnische Kontrollen, Wartungen und eigene Wiedervorlagen hinterlegen. Die fachliche Festlegung der jeweils geltenden Frist bleibt Aufgabe der Praxis und ihrer Dienstleister.
Geräteakte konzentriert sich auf Geräte, Einweisungen und zugehörige Nachweise. Hygienedokumentation nach den Anforderungen Ihrer Praxis kann als relevante Unterlage am Gerät abgelegt werden, ersetzt aber kein eigenes Hygienekonzept.
Die Anwendung ist für Teams in Arzt-, Zahnarzt- und Therapiepraxen vorgesehen. Welche Zugänge und Rollen im Pilotzugang eingerichtet werden, klären wir vor der Freischaltung.
Sie können die Dokumentation für das angefragte Gerät gezielt aufrufen und die zugehörigen Unterlagen vorzeigen. Geräteakte kann die Vorbereitung erleichtern, übernimmt aber keine behördliche oder rechtliche Bewertung.
Senden Sie uns eine Anfrage für Frühzugang oder Vorführung. Wir besprechen Ihre Gerätearten, Standorte und die vorhandene Dokumentation, bevor wir einen Pilotzugang vereinbaren.
Praxiswissen
Das Geräteakte Magazin erklärt Pflichten, Unterlagen und typische Fragen aus dem Praxisalltag verständlich und mit Quellenangaben.
Nicht jedes Dokument muss neu erfunden werden, aber jeder Nachweis braucht die richtigen Inhalte und eine klare Ablage. Der Beitrag zeigt, welche Vorlagen eine Praxis benötigt und welche Aufbewahrung ausdrücklich geregelt ist.
Nachweise vorbereitenFür die Geräteverwaltung kommen in kleinen Praxen unterschiedliche Werkzeuge infrage. Dieser Vergleich bewertet sie nach Auffindbarkeit, Terminsteuerung, Zugriffsrechten, Nachweisführung und Eignung für eine Begehung.
Papier und digital vergleichenSeit dem europäischen Medizinprodukterecht haben sich Zuständigkeiten und Begriffe im Umfeld von Medizinprodukten verschoben. Der Beitrag ordnet die geltende Grundlage für Betreiber ein und zeigt, welche Unterlagen weiterhin im Praxisalltag zählen.
Rechtslage einordnenPilotzugang und Vorführung
Sie müssen vor der Anfrage nichts vorbereiten. Ein Foto Ihrer bisherigen Liste oder eine kurze Beschreibung der Gerätearten reicht für ein erstes Gespräch.
Ob Bestandsverzeichnis, Einweisungsnachweise oder Prüffristen: Schreiben Sie uns, was in Ihrer Praxis heute am meisten Aufwand macht. Wir melden uns mit einer konkreten Einschätzung zum Pilotzugang.